Kommunalaufsichtsbeschwerde
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und des Straßengesetzes (FStrG) ist eine ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung hinsichtlich der öffentlichen Beteiligung versäumt worden.
Obwohl dies bekannt war, wurde die Satzung zur Brücke B65 beschlossen und ist daher rechtsunwirksam.
Derartige Vorfälle sind inakzeptabel und stehen im Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Partizipation. Es ist von größter Bedeutung, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Rechte aller Bürger, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, respektiert werden.
Es war daher geboten, dass dies durch die Kommunalaufsicht überprüft wird.
und eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde.
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