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Satzung

Richtlinie für die Arbeit des Seniorenbeirates

Die Arbeit des Senioren- und Behindertenbeirates wird durch die Satzung vom 13.09.2018 (3.Änderung) und die Geschäftsordnungvom 09.08.2023 geregelt. Der Beirat ist politisch unabhängig und kann aus eigenem Antrieb tätig werden. Andererseits muss er sich überlegen, inwieweit er sich von Stadtrat/Gemeinderat mit Aufgaben betrauen lässt, um seine Unabhängigkeit zu bewahren. Die Mitgliedschaft im Senioren- und Behindertenbeirat ist ein Ehrenamt, das mit keinem unverhältnismäßigen finanziellen Vorteil verbunden sein darf. Unkosten müssen aber erstattet werden.